Eigenmietwert und Heizungssanierung: Was ab 2029 für Stockwerkeigentümer gilt
Ab 2029 entfällt der Eigenmietwert und mit ihm der Abzug für Unterhaltskosten. Im Stockwerkeigentum trifft das nicht alle gleich: Wer eine gemeinsame Heizung ersetzt, entscheidet gemeinsam, trägt die Steuerfolgen aber einzeln.